Die Gemeinde Sylt legt den Bebauungsplan Nr. 28 erneut öffentlich aus, und Einwohner können bis zum 25. September Stellung nehmen, weil der zuständige Ausschuss die überarbeiteten Unterlagen gebilligt hat.
Die erneute Beteiligung betrifft die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 im Ortsteil Westerland. Der Bau- und Planungsausschuss stimmte dem Entwurf am 10. August 2026 zu.
Das Plangebiet liegt nördlich der Boy-Truels-Straße und des Hoyerwegs. Es erstreckt sich östlich der Kampener Straße und westlich des Wenningstedter Weges.
Bebauungsplan betrifft nördliches Westerland
Die Gemeinde grenzt mehrere Grundstücke aus dem Verfahren aus. Dazu gehören das Schulzentrum sowie Flächen an der Apenrader Straße, am Wenningstedter Weg und am Kollundweg.
Die Änderung betrifft damit ein größeres Wohngebiet im nördlichen Westerland. Konkrete Festsetzungen ergeben sich aus dem vollständigen Entwurf und seiner Begründung.
Die Unterlagen stehen seit dem 18. August im digitalen Planungsportal SyltGIS bereit. Zusätzlich können Interessierte die Planung über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein aufrufen.
Bürger können bis 25. September mitreden
Stellungnahmen sind während der Veröffentlichungsfrist bis einschließlich 25. September möglich. Die Gemeinde bevorzugt eine elektronische Übermittlung an den zuständigen Fachdienst für Stadtplanung und Geoinformation.
Einwände und Anregungen können außerdem schriftlich an die Inselverwaltung geschickt werden. Auch eine Abgabe zur Niederschrift während der Öffnungszeiten des Rathauses ist vorgesehen.
Die Planungsunterlagen liegen zusätzlich an einem öffentlich zugänglichen Lesegerät im Foyer des Westerländer Rathauses aus. Die Einsicht ist werktags am Vormittag sowie montags und donnerstags am Nachmittag möglich.
Umweltfolgen gehören zur Prüfung
Zum Verfahren gehören ein Umweltbericht, ein Ausschnitt aus dem Landschaftsplan und bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen. Die Unterlagen behandeln unter anderem mögliche Folgen für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Grundwasser.
Weitere Prüffelder sind Klimaschutz, Luft, Landschaftsbild sowie vorhandene Kultur- und Sachgüter. Auch Fragen zur Versiegelung, Flächeninanspruchnahme und zum Artenschutz spielen eine Rolle.
Die erneute Veröffentlichung zeigt, dass die Planung noch nicht abgeschlossen ist. Eingehende Stellungnahmen werden geprüft und in die weitere politische Abwägung einbezogen.
Auch Jugendliche dürfen Stellung nehmen
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder und Jugendliche ebenfalls zur Öffentlichkeit gehören. Sie dürfen sich über den Bebauungsplan informieren und eigene Anregungen einreichen.
Verspätete Stellungnahmen können bei der abschließenden Entscheidung unberücksichtigt bleiben. Maßgeblich ist deshalb der Eingang bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 25. September.
Quelle: Gemeinde Sylt, amtliche Bekanntmachung vom 18. August 2026